Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL intranetportal.hs-esslingen.de/veröffentlichten Inhalte im Intranet der Hochschule Esslingen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Intranet-Seite im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Hochschule Esslingen setzt sich dafür ein, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Da das von ca. 100 Webredakteurinnen und Webredakteuren erstellte Webangebot, umfangreich und vielfältig ist, sind redaktionelle Versäumnisse trotz Überarbeitung der bestehenden Webinhalte im Sinne der Barrierefreiheit (letztmals 12/21), Schulungsangeboten und -unterlagen nicht gänzlich vermeidbar. Sollten Sie eine Barriere finden, freuen wir uns über einen Hinweis (siehe Ziffer 4 dieser Erklärung).

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer zuletzt am 13. November  2021 durchgeführten BITV-Selbstbewertung.

Die Überprüfung hat ergeben, dass die Website inklusive ihrer mobilen Webansichten mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar ist.

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Die Hochschule Esslingen übernimmt keine Verantwortung für Systeme oder Zugriffsmöglichkeiten die zu Diensten und Internetseiten Dritter führen. Die Hochschule Esslingen bemüht sich, lediglich Seiten einzubinden, die eine Barrierefreiheit nach dieser Erklärung ermöglichen.
  • Es können teilweise Fehler in der Seitenstruktur und Überschriftenhierarchie vorliegen.

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Eingebettete Videos auf der Intranetseite der Hochschule Esslingen haben bislang keine Alternative mit Autodeskription. Die Hochschule Esslingen arbeitet an einer Lösung, dies in zukünftig veröffentlichten Videos anzubieten und für ausgewählte, bereits veröffentlichte Videos nachzuarbeiten.
  • Ein Großteil der bereits veröffentlichten und eingebetteten Videos ist mit Untertiteln versehen.
  • Eingestellte PDF-Dokumente sind bisher nicht barrierefrei aufgebaut.
    Die Hochschule Esslingen arbeitet aber an einem Prozess Formulare, Checklisten und Studiengangflyer zukünftig barrierefrei oder barrierearm zu Verfügung zu stellen. Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei in einem bestimmten Format benötigen, kontaktieren Sie uns gerne unter barrierefreiheit@hs-esslingen.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir sie Ihnen senden sollen.

2. Fakultativ barrierefreie Inhalte

Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zugänglich zu machen, halten wir für Sie bereit.

  • Steuerung mit Tabulatoren und Pfeiltasten
  • Informationen in Leichter Sprache (wird derzeit übersetzt)
  • Informationen in Gebärdensprache (wird zeitnah erstellt)

3. Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 13.05.2022 erstellt und seit dem nicht aktualisiert.

4. Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren für den Intranet-Auftritt intranetportal.hs-esslingen.de mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an.

Hochschule Esslingen
Martina Hammermann
Kanalstr. 33
73728 Esslingen
barrierefreiheit@hs-esslingen.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten und mobilen Anwendungen den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich per Email an das Kompetenzzentrum für Digitale Barrierefreiheit (barrierefreiheit@hs-esslingen.de) wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Falls die Hochschule Esslingen nicht innerhalb 4 Wochen auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen: Stephanie Aeffner. Tel. 0711/279-3358 oder 0711/279-3360. Email: Poststelle@bfbmb.bwl.de. Adresse: Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart.

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.